Kalibrierung elektrischer Größen
Das Kalibrierlaboratorium der F.E.S. GmbH für elektrische Messgrößen ist seit Oktober 1991 im DKD (Deutscher Kalibrierdienst) und seit Oktober 2012 durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert. Seit März 2003 unterhalten wir ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Kalibrierung nach Hersteller-Prüfvorschrift: die F.E.S.-Werkskalibrierung
- Durchführung der Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 und auf Wunsch Kennzeichnung am Gerät
- Kalibrierung gemäß Prüfvorschrift des Herstellers soweit diese in ihren Details mit übergeordneten Richtlinien bzw. Normen konform ist. Gegebenenfalls werden diese modifiziert bzw. Verfahren des Kalibrierlabors benutzt.
- Aufnahme aller Messwerte im Anlieferungszustand (Eingangsprotokoll). Wenn ein zu kalibrierendes Instrument justiert oder repariert wurde, werden die Kalibrierergebnisse, falls verfügbar, vor der Justierung oder Reparatur angegeben.
- Justage falls erforderlich – zu einer aufwändigen Justage erhalten Sie einen Kostenvoranschlag (siehe Kapitel Reparatur). Justagen mit geringem Aufwand sind im Kalibrierpreis enthalten.
- Erweiterte oder eingeschränkte Messungen nach Vereinbarung
- Anbringen einer Kalibriermarke am Gerät
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Akkreditierte Kalibrierung und Konformität
In Analogie zu Case 1 – Case 4 in ILAC-G8:09/2019 sind die Messergebnisse unter Berücksichtigung der Messunsicherheit im Kalibrierschein wie folgt gekennzeichnet:
- iT - Messwert innerhalb der zulässigen Abweichung (mit mindestens 95 % Wahrscheinlichkeit)
- iT* - Messwert innerhalb der zulässigen Abweichung (mit 50 % - 95 % Wahrscheinlichkeit)
- aT* - Messwert außerhalb der zulässigen Abweichung (mit 50 % - 95 % Wahrscheinlichkeit)
- aT - Messwert außerhalb der zulässigen Abweichung (mit mindestens 95 % Wahrscheinlichkeit)
Die zulässigen Abweichungen sind abgeleitet aus der Spezifikation, die mit dem Auftraggeber auf der Basis von Anwendungsanforderungen oder den Angaben des Herstellers vereinbart wurde.
Für die (Gesamt-) Konformitätsaussage des Kalibriergegenstandes formulieren wir der Einfachheit halber zwei Entscheidungsregeln, deren Wahl mit dem Auftraggeber zu vereinbaren und zu dokumentieren ist:
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Variante A („PASS“, niedriges Vertrauensniveau):
„PASS“: die Messwerte im Prüfprotokoll sind entweder mit „iT“ oder „iT*“ gekennzeichnet (siehe oben),
„FAIL“: mindestens ein Messwert im Prüfprotokoll ist entweder mit „aT*“ oder „aT“ gekennzeichnet (siehe oben).
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Variante B („FAIL“, hohes Vertrauensniveau):
„PASS“: die Messwerte im Prüfprotokoll sind mit „iT“ gekennzeichnet (siehe oben),
„FAIL“: mindestens ein Messwert im Prüfprotokoll ist entweder mit „iT*“ , „aT*“ oder „aT“ gekennzeichnet (siehe oben).
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Kurz und knapp:
Mindestens ein mit „iT*“ gekennzeichneter Messwert im Prüfprotokoll führt in der Gesamtaussage zu
„PASS“ ► Variante A („PASS“, niedriges Vertrauensniveau) oder
„FAIL“ ► Variante B („FAIL“, hohes Vertrauensniveau).
Sie haben die Wahl, nach welcher Entscheidungsregel (Variante A oder B) wir die Konformitätsaussage treffen sollen.
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Wenn Sie Fragen zur DAkkS-Kalibrierung oder zur Werkskalibrierung haben, dann nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.